Zutritt zu unserem Haus nach 3G-Regelung

24.11.2021 | Aktuelles

Liebe Gäste des Familienzentrums,

wir bitten um Verständnis, dass für einen Zugang für Erwachsene zu unserem Haus ab sofort der Nachweis von 3G (geimpft, genesen, getestet) erforderlich ist. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind davon ausgenommen.

Information für bei uns im Haus ansässige Gruppen

Konkret können ab 24.11.2021 aufgrund der Raumgrößen und der damit verbundenen Festlegung der maximalen Teilnehmeranzahlen in den Räumlichkeiten des Jugend- und Familienzentrums Aurich nur noch Angebote mit max. 25 Teilnehmenden stattfinden (abhängig von Raumgröße) und damit gilt nach der geltenden Verordnung die 3G-Regelung.

Der Zugang zu den Räumlichkeiten und Angeboten ist somit nur noch nach Vorzeigen eines entsprechenden Nachweises (geimpft, genesen und getestet) ggf. in Verbindung mit einem Ausweisdokument möglich.

Ab Warnstufe 2 wird die Teilnehmergröße auf maximal 15 Personen (abhängig von der Raumgröße) abgesenkt und ab Warnstufe 3 auf maximal 10 Personen. Auf diese Weise kann die 3G-Regelung in jeder Warnstufe Anwendung finden und es sind keine weiteren Anpassungen notwendig.

Jeder Gruppenleitung ist es natürlich möglich, das Angebot nach strengeren Regelungen also 2G, 2Gplus etc. durchzuführen.